Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Das Durchführen von Rohren und Kabeln durch
Wände und Geschossdecken ist ein Schwachpunkt im baulichen Brandschutz. Leitungen dürfen durch Raum abschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur dann hindurchgeführt werden, wenn auch Vorkehrungen gegen eine Brandausbreitung getroffen worden sind.
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Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle
Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden
verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden
betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird
beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei Vorführungen
mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein „Feuerwehrsicherheitswachdienst“ oder
Brandsicherheitswache beigestellt werden. Dies wird auch als passive
Brandbekämpfung bezeichnet. Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in
die Teilbereiche baulicher Brandschutz anlagentechnischer Brandschutz
organisatorischer Brandschutz Demgegenüber steht der abwehrende Brandschutz, der
dann in Erscheinung tritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen
bereits versagt hat. Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende
Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der
öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame
Brandbekämpfung. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen
Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen
zu verstehen. Darüber hinaus bestehen sehr häufig weiterführende Interessen
hinsichtlich des Sachschutzes. Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht fußen die
Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen.
Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die
Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Die Kosten für
die Sachversicherung verhalten sich dann häufig umgekehrt proportional zu den
Aufwendungen für den baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz.
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